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Führerscheinklassen
Klasse C
- Mindestalter: 21 Jahre
- Beinhaltet Klasse C1
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Kraftfahrzeuge über 3500 Kg und nicht mehr als 8 Fahrgastplätze
- Nach oben keine Beschränkung
- Anhänger bis 750 Kg
Klasse CE
- Mindestalter: 21 Jahre
- Beinhaltet Klasse BE, C1E
- Vorbesitz Klasse C erforderlich
- Kraftfahrzeuge über 3500 Kg zG mit Anhänger.
- Nach oben keine Beschränkung
Klasse T
- Mindestalter: 16 Jahre
- Beinhaltet Klasse AM, L
- Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h die für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
- 16 Jahre: bbH bis 40 km/h
- 18 Jahre: bbH bis 60
Klasse BE
- Mindestalter: 18 Jahre – bei begleitetem Fahren: 17 Jahre
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger von über 750 Kg und bis zu 3500 Kg.